Wem steht der Entlastungsbetrag zu?

Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € pro Monat – im Jahr insgesamt bis zu 1.572 €. Das Geld ist für bestimmte anerkannte Unterstützungsleistungen bestimmt.

Es handelt sich nicht um frei verfügbares Pflegegeld. In der Regel werden Kosten für tatsächlich erbrachte, geeignete Leistungen auf Basis von Rechnungen erstattet oder direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Welche Hilfen kommen infrage?

Je nach Pflegegrad und den Regeln des Bundeslandes können beispielsweise anerkannte Angebote zur Betreuung, Entlastung pflegender Angehöriger oder Hilfen bei der Haushaltsführung infrage kommen. Nicht jeder beliebige private Anbieter darf hierfür über die Pflegekasse abrechnen.

In vier Schritten prüfen

1 · Pflegegrad klärenPrüfen Sie, ob ein Pflegegrad 1 bis 5 bereits vorliegt. Fragen Sie sonst nach Pflegeberatung.
2 · Pflegekasse fragenLassen Sie sich bestätigen, welche Leistungen und Nachweise in Ihrem Fall anerkannt werden.
3 · Anerkannten Anbieter findenIn Rheinland-Pfalz müssen Angebote zur Unterstützung im Alltag landesrechtlich anerkannt sein. Lassen Sie sich diese Anerkennung zeigen.
4 · Erstattung klärenFragen Sie vorab nach Rechnung, Einreichung, Direktabrechnung und eventuell angesparten Beträgen.
Wichtiger Hinweis zu RAUMVIA: RAUMVIA ist derzeit nicht als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI ausgewiesen. Deshalb dürfen Sie nicht davon ausgehen, dass die Pflegekasse unsere Wohnorganisationsleistungen über den Entlastungsbetrag erstattet.

Wo gibt es verlässliche Auskunft?

Ihre Pflegekasse und ein Pflegestützpunkt können die persönliche Situation prüfen. Das ist besonders sinnvoll, wenn sich Bedarf und Angebote überschneiden oder wenn Sie nicht wissen, welche Rechnung erstattet wird.

RAUMVIA unterstützt Sie unabhängig davon als privat vereinbarter Wohnorganisationsservice beim Sortieren und Ordnen. Eine Pflegeleistung oder Erstattung durch die Pflegekasse wird dadurch nicht versprochen.

Offizielle Quellen: gesund.bund.de: Entlastungsbetrag · Rheinland-Pfalz: Anerkennung von Angeboten. Stand: 14.10.2026. Keine individuelle Leistungsberatung.