Kann die Pflegekasse den Badumbau bezahlen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Bei anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € bezuschussen. Es ist keine Pauschale: Die tatsächlichen Kosten und die individuelle Notwendigkeit sind entscheidend.

Typische Beispiele können eine bodengleiche Dusche, geeignete Haltegriffe, Türverbreiterungen oder andere feste Anpassungen sein. Entscheidend ist, dass dadurch die Pflege zu Hause ermöglicht oder erleichtert oder die Selbstständigkeit verbessert wird.

So gehen Sie vor – in der richtigen Reihenfolge

1 · Bedarf festhaltenNotieren Sie: Was ist im Badezimmer schwierig? Wo gibt es Hindernisse? Fotografieren Sie die Ausgangssituation.
2 · Beratung und KostenvoranschlagLassen Sie sich möglichst von einer Wohnberatungsstelle beraten und holen Sie mindestens einen konkreten Kostenvoranschlag eines passenden Fachbetriebs ein.
3 · Antrag bei der PflegekasseReichen Sie Begründung, Angebot und bei Bedarf weitere Unterlagen bei der zuständigen Pflegekasse ein.
4 · Schriftlichen Bescheid abwartenBeauftragen Sie den Umbau erst, wenn die schriftliche Entscheidung vorliegt. Danach Rechnungen zur Abrechnung aufbewahren.
Wichtig: Wer vorher umbaut, riskiert eine Ablehnung des Zuschusses. Auch mit Pflegegrad besteht kein automatischer Anspruch auf die volle Summe.

Und wenn Sie zur Miete wohnen?

Besprechen Sie bauliche Änderungen vorab mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter. Bei barrierebezogenen Anpassungen bestehen unter Umständen gesetzliche Ansprüche – die konkrete Situation sollte geprüft werden. Für eine kostenlose Einschätzung eignen sich Wohnberatungsstellen oder Pflegeberatungen.

Was RAUMVIA dabei übernehmen kann

RAUMVIA hilft Ihnen, die anstehenden Veränderungen zu organisieren, Wohnbereiche vorher zu sortieren und Abläufe mit passenden Dienstleistern zu koordinieren. Wir führen keine Umbauarbeiten selbst aus und entscheiden nicht über Förderanträge. Technische Umsetzung und Förderung bleiben Sache des Fachbetriebs beziehungsweise der Pflegekasse.

Wohnorganisation besprechen

Offizielle Quellen und weitere Informationen: Bundesgesundheitsministerium: Wohnungsanpassung · Verbraucherzentrale: Anleitung und Musteranträge. Stand: 14.10.2026. Keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung.