- Pflegegrad 1–5
- Antrag vor Baubeginn
- Bis 4.180 €
Kann die Pflegekasse den Badumbau bezahlen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Bei anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € bezuschussen. Es ist keine Pauschale: Die tatsächlichen Kosten und die individuelle Notwendigkeit sind entscheidend.
Typische Beispiele können eine bodengleiche Dusche, geeignete Haltegriffe, Türverbreiterungen oder andere feste Anpassungen sein. Entscheidend ist, dass dadurch die Pflege zu Hause ermöglicht oder erleichtert oder die Selbstständigkeit verbessert wird.
So gehen Sie vor – in der richtigen Reihenfolge
Und wenn Sie zur Miete wohnen?
Besprechen Sie bauliche Änderungen vorab mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter. Bei barrierebezogenen Anpassungen bestehen unter Umständen gesetzliche Ansprüche – die konkrete Situation sollte geprüft werden. Für eine kostenlose Einschätzung eignen sich Wohnberatungsstellen oder Pflegeberatungen.
Was RAUMVIA dabei übernehmen kann
RAUMVIA hilft Ihnen, die anstehenden Veränderungen zu organisieren, Wohnbereiche vorher zu sortieren und Abläufe mit passenden Dienstleistern zu koordinieren. Wir führen keine Umbauarbeiten selbst aus und entscheiden nicht über Förderanträge. Technische Umsetzung und Förderung bleiben Sache des Fachbetriebs beziehungsweise der Pflegekasse.
Offizielle Quellen und weitere Informationen: Bundesgesundheitsministerium: Wohnungsanpassung · Verbraucherzentrale: Anleitung und Musteranträge. Stand: 14.10.2026. Keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung.
